Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601/ ASR A2.3 -
normgerecht und prüffähig erstellt
Deutschlandweite Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für Gewerbe, Bestand und Neubau.
✓ Rückmeldung innerhalb 24h
✓ Erstellung gemäß DIN ISO 23601/ ASR A2.3
✓ Überarbeitung bestehender Pläne möglich
✓ Unterstützung bei Auflagen aus Brandschauen
Unterlagen per Mail senden – wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem unverbindlichen Angebot. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen auch vorab persönlich in einem kurzen Telefonat.
Warum Flucht- und Rettungspläne von Brandschutz Lorenzen?
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 mit klarem Fokus auf Praxis, Verständlichkeit und behördliche Anforderungen.
Vorteile auf einen Blick:
- Normgerechte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
- Erfahrung mit Gewerbe, Bestand und Umbauten
- Strukturierter Ablauf mit festen Ansprechpartnern
- bei Bedarf Abstimmung mit Feuerwehr und Bauaufsicht
- Deutschlandweite Umsetzung
Für welche Objekte erstellen wir Flucht- und Rettungspläne?
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne unter anderem für:
- Gewerbe- und Industriegebäude
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Verkaufsstätten
- Bestandsgebäude und Umbauten
- Neubauten
Leistungsumfang Flucht- und Rettungspläne
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne gemäß den geltenden technischen Regeln und abgestimmt auf die Nutzung des Gebäudes.
Unser Leistungsumfang umfasst unter anderem:
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
Darstellung von:
- Flucht- und Rettungswegen
- Standorten von Feuerlöschern
- Brandmeldern und Handfeuermeldern
- Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung (z. B. Büro, Gewerbe, Verkauf)
- Erstellung je Geschoss bzw. Nutzungseinheit
- Prüfung und Aktualisierung bestehender Flucht- und Rettungspläne
- Anpassung bei Umbauten oder Nutzungsänderungen
- Bereitstellung der Pläne zur Aushängung im Objekt
Die Pläne werden übersichtlich, verständlich und praxisgerecht aufbereitet, sodass sie sowohl für Beschäftigte als auch für ortsunkundige Personen eindeutig nutzbar sind.
Bei Bedarf führen wir auch Vor-Ort-Termine durch, um den Bestand aufzunehmen und die Planunterlagen mit der tatsächlichen Situation abzugleichen.
Ablauf der Erstellung
Schritt 1: Unterlagen bereitstellen
Sie übermitteln uns vorhandene Unterlagen wie Grundrisse (DWG oder PDF), Lageplan und Bestandsinformationen.
Schritt 2: Erstellung der Flucht- und Rettungspläne
Wir erstellen die Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 und abgestimmt auf die tatsächliche Nutzung des Gebäudes.a
Schritt 3: Abstimmung und Anpassung
Etwaige Rückfragen oder Anpassungen stimmen wir mit Ihnen ab und arbeiten diese fachlich in die Pläne ein.
Schritt 4: Finale Übergabe
Nach Abschluss erhalten Sie die fertigen Flucht- und Rettungspläne zur Aushängung im Objekt.
Die Erstellung erfolgt je nach Umfang in der Regel innerhalb von ca. einer Woche nach vollständiger Datenbereitstellung.
Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungsplänena
Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?
Flucht- und Rettungspläne sind erforderlich, wenn
- sich regelmäßig ortsunkundige Personen im Gebäude aufhalten,
- die Fluchtwege nicht selbsterklärend sind,
- besondere Nutzungen vorliegen (z. B. Gewerbe, Versammlungs- oder Beherbergungsstätten),
- oder dies im Rahmen des Arbeitsschutzes gefordert wird.
Sie dienen der Selbstrettung und zeigen Fluchtwege, Notausgänge sowie das Verhalten im Gefahrenfall.
Müssen bestehende Pläne regelmäßig aktualisiert werden?
Ja. Änderungen an Grundrissen, Nutzungen, brandschutztechnischen Einrichtungen oder Beschilderungen machen eine Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne erforderlich.
Können Flucht- und Rettungspläne auch kurzfristig erstellt werden?
Ja, insbesondere bei Fristen aus Brandschauen, Abnahmen oder behördlichen Auflagen unterstützen wir auch kurzfristig – abhängig vom Umfang und der Datenlage.
Flucht- und Rettungspläne im Bestand
Im Bestand entsprechen vorhandene Pläne häufig nicht mehr dem aktuellen baulichen Zustand oder der Nutzung.
Typische Gründe für eine Überarbeitung sind:
- Umbauten oder Nutzungsänderungen
- Bestandspläne veraltet
- geänderte Rettungswege
- neue brandschutztechnische Einrichtungen
- Forderung der Bauaufsicht / Feuerwehr, behördliche Nachforderungen
In diesen Fällen werden bestehende Pläne geprüft, angepasst oder neu erstellt.
Zusammenhang zwischen Brandschutzkonzept und Plänen
Flucht- und Rettungspläne basieren auf den brandschutztechnischen Festlegungen des jeweiligen Projekts.
Sie stellen die im Brandschutzkonzept definierten Maßnahmen übersichtlich und praxisgerecht dar und sind Bestandteil einer konsistenten Brandschutzdokumentation.
Unsere Leistungen
Die Flucht- und Rettungspläne erstellen wir vollständig selbst. Bestehende Pläne werden geprüft und an den aktuellen baulichen und betrieblichen Zustand angepasst.
Auf Wunsch bieten wir auch passende Rahmen zur Aushängung der Flucht- und Rettungspläne an – von der Standardausführung bis hin zu hochwertigen, repräsentativen Varianten.
Wir erstellen auch Feuerwehrpläne nach DIN 14095.
Vertrauen & Erfahrung
Unsere Arbeit ist geprägt durch die Zusammenarbeit mit Betreibern, Architekten und Behörden.
Wir legen Wert auf fachlich saubere Lösungen, klare Kommunikation und umsetzbare Ergebnisse.
Kontakt / Anfrage
Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage.
Eine kurze Beschreibung des Objekts sowie vorhandene Unterlagen helfen uns bei der Einschätzung.


